Förderungen und Genehmigungen für Dachbegrünungen - Das sind die Möglichkeiten

Förderung und Genehmigung Ihrer Dachbegrünung: Alles Wichtige rund um die Planung Ihres Gründachs

7. August 2024

9 Minuten

Über 5.000 Förderprogramme soll es in Deutschland geben – vom Klassiker wie der Finanzspritze für den Eigenheimbau bis hin zum exotischen Obolus für Landwirte und Landwirtinnen, die auf ihren Feldern keinen Klärschlamm mehr verteilen.

Unter dieser Vielzahl an staatlichen Finanzierungshilfen finden sich, verteilt auf Bund, Länder und Kommunen, auch unzählige Förderprogramme für eine Dachbegrünung. Die Chancen stehen also nicht schlecht, dass Vater Staat auch in Ihrer Region gerne ein paar Euro für mehr Natur in seinen Städten lockermacht.

In diesem Beitrag setzen wir den Fokus deshalb auf staatliche Förderungen für Gründächer und liefern Ihnen hierzu alle wichtigen Informationen. Außerdem werfen wir einen Blick auf die weitere Gesetzeslage und erklären, ob und wenn ja, welche Genehmigungen Sie für Ihre Dachbegrünung benötigen.

Überraschend einfach: Welche Baugenehmigungen benötigt eine Dachbegrünung?

Steigen wir direkt mit den staatlichen Auflagen ein. Denn falls es nötig ist, vor der Montage eines Gründaches gefühlte 50 Formulare und Anträge auszufüllen, vergeht den meisten Menschen wohl schnell die Lust auf ihr Privatbiotop. Allerdings können wir sofort Entwarnung geben, da zwischen extensiver und intensiver Dachbegrünung unterschieden wird. 

Garagendach begrünen ganz ohne Genehmigung: Die extensive Dachbegrünung

Laut dem Bundesverband Gebäudegrün e.V. sind extensive Dachbegrünungen bundesweit grundsätzlich nicht genehmigungspflichtig. Was bedeutet in diesem Fall extensiv? Darunter fallen alle Formen von Gründächern, die nicht der dauerhaften Nutzung in Form eines Dachgartens dienen.

Lediglich einige Auflagen sind zu beachten, die allerdings in Ihrem ureigenen Interesse liegen. Diese sind:

  • Statik: Pflanzen, Erde, Substrat, Wasser – mit einer Dachbegrünung kommen einige Kilo zusammen. Dieses Gewicht muss Ihr Dach tragen können, sonst besteht möglicherweise Lebensgefahr. Als Orientierungshilfe: Plantile® setzt eine Tragfähigkeit von 75 kg/m2 voraus. Wie viel Ihr Dach aushält, verraten Ihnen die Baupläne oder ein Büro für Statik.
  • Wasserdichtigkeit: Weiterhin darf eine Dachbegrünung nicht zu Wasserschäden an der Bausubstanz führen. Dies gewährleisten Sie insbesondere dadurch, dass Sie mit Ihrem Aufbau keine Wasserabflüsse abdecken. Gute Pflanzsysteme besitzen außerdem eine Drainageschicht, die überschüssiges Wasser bindet und nur langsam wieder abgibt.
  • Wurzelfeste: Auch Wurzelwerk darf das Dach nicht beschädigen. Die meisten Neubauten sind bereits wurzelfest; anderenorts hilft eine einfach zu montierende Wurzelschutzfolie in Kombination mit einem Schutzvlies. Beides erhalten Sie im Baumarkt und natürlich auch bei uns.
  • Brandschutz: Grundsätzlich wird die extensive Dachbegrünung, wenn sie einige Anforderungen erfüllt, als harte Überdachung eingestuft. Das bedeutet, sie ist gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähig. Es müssen demnach keine Rauchmelder installiert werden. Entfernen Sie lediglich ab und an stark vertrocknete Pflanzenteile und halten Sie ein paar wenige Zentimeter Abstand zu Fenstern ein. Die genauen Zahlen finden Sie in unserer Aufbauanleitung.  

Lesetipp: Alle Voraussetzungen für ein Gründach ausführlich erklärt.

Ein begehbares Gründach? Die intensive Dachbegrünung

Komplizierter wird es bei der intensiven Dachbegrünung – also begrünten Dächern, die ausdrücklich für die Nutzung durch Menschen vorgesehen sind. Intensive Dachbegrünung kann genehmigungspflichtig sein. Die Auflagen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.

In Bayern, Sachsen und Nordrhein-Westfalen etwa spielt die Größe des Dachgartens eine Rolle. Berlin dagegen macht Auflagen für die Biodiversität. Hinzu kommt, dass alle Bundesländer unterschiedliche Regeln für Statik, Wasserdichtigkeit, Wurzel- sowie Brandschutz besitzen.

Welche Vorschriften bei Ihnen gelten, entnehmen Sie der Landesbauordnung Ihres Wohnsitzes.

Sollten Sie neu bauen, beachten Sie außerdem, dass Kommunen ebenfalls Vorschriften erlassen können. In Berlin beispielsweise ist es seit dem 01. Januar 2024 tatsächlich Pflicht, mindestens 60 Prozent jeder neu gebauten Dachfläche zu begrünen.

Förderung für Dachbegrünungen: Welche Möglichkeiten haben Sie?

Wo es die Pflicht gibt, existiert allerdings meist auch das Recht – in unserem Fall das Recht auf einen Zuschuss für Ihr Gründach aus den Fördertöpfen unseres Landes. Dabei muss unterschieden werden zwischen finanzieller Unterstützung vom Bund, den Bundesländern und lokalen oder kommunalen Förderprogrammen für Dachbegrünung:

Förderung für Dachbegrünung durch den Bund

Bundesprogramme für eine Dachbegrünung lassen sich recht gut mit einem Containerschiff vergleichen. Sie sind groß, ziemlich schwerfällig und was sie transportieren, gehört nicht unbedingt in die Hände der Endverbraucher*innen.

Oder ganz ohne Metapher: Zwar übernehmen Bundesförderprogramme für Dachbegrünungen zum Teil horrende Summen, richten sich dann allerdings an große Unternehmen, Kommunen oder öffentliche Einrichtungen. Häuslebauer*innen oder Menschen, die ihre Garage begrünen möchten, sind hier nicht an der richtigen Adresse.

Die wenigen Förderprogramme für Dachbegrünungen, die tatsächlich für den Mittelstand oder Privatleute konzipiert wurden, erfordern dagegen oft einen so ausufernden Verwaltungsaufwand, dass sich eine Antragstellung nur für die wenigsten rechnet. 

Doch keine Sorge, es gibt sie, die Förderungen, auf die Sie warten. 

Carport oder Garage verschönern durch Dachbegrünung: Lohnt sich die KfW-Förderung?

Die Förderung Umweltprogramm der Kreditanstalt für den Wiederaufbau (KfW) etwa setzt die Überprüfung der Begrünungspläne durch zugelassene Fachplaner*innen voraus – also zum Beispiel durch eine Landschaftsarchitektin. So viel zusätzliche Arbeit lässt sich für einen Neubau vielleicht noch rechtfertigen; wollen Sie allerdings lediglich Ihr Carport oder die Garage verschönern, wird der Aufwand schnell absurd.

Bundesförderprogramme für Dachbegrünungen auf der Garage sind damit in den meisten Fällen nicht zu empfehlen.

Förderung für Dachbegrünung durch die Bundesländer

Landesförderungen für Dachbegrünung sind eher dünn gesät und fallen vorwiegend in die Kategorie Öffentlicher Wohnungsbau. Allein Sachsen, Thüringen, Hessen und Bayern haben sich (Stand 2024) auch den Umweltschutz auf die Fahnen geschrieben und bieten eine Handvoll Förderungen für Privatprojekte an.

Außerdem existieren noch die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg, die in Sachen Förderung für Dachbegrünung deutlich besser bestückt sind als die Flächenländer. Hier von Förderung durch ein Bundesland zu sprechen, wäre allerdings ein wenig gemogelt, denn streng genommen ist Berlin zwar ziemlich groß, aber in letzter Instanz auch nur eine Kommune.

Lassen Sie die Landesförderprogramme daher ebenfalls außer acht und konzentrieren Sie sich auf folgende Optionen zur Förderung Ihrer Dachbegrünung:

Zum eigenen Gründach mit Förderungen durch die Kommune

Jetzt wird es interessant für alle, die sich mehr Leben auf ihrem Flachdach wünschen – seien es Hausbesitzer*innen, Vermieter*innen oder kleine und mittelständische Unternehmen. Denn wer profitiert direkt von einem besseren Klima, mehr Biodiversität und einem besseren Hochwasserschutz in unseren Städten? Selbstverständlich die Städte selbst.

Deshalb existiert über die gesamte Republik verteilt auch kaum eine Stadt oder ein Landkreis, die keine Förderung für eine Dachbegrünung anbieten – von A wie Aachen bis Z wie Zwickau.

Sie alle aufzuzählen ist an dieser Stelle unpassend; es wären ein paar hundert. Allerdings können wir aus eigener Erfahrung sagen, dass Sie eine kurze Suche im Internet schnell an die richtige Stelle verweist. Oft ist Ihre Förderung dann nur noch ein paar Mausklicks weit entfernt.

Denn die Genehmigungsverfahren sind in der Regel recht unkompliziert. Zum einen ist den regionalen Förderern, wie bereits erwähnt, sehr an mehr Natur im eigenen Verwaltungsbezirk gelegen. Zum anderen, weil eine Kommune, anders als Bund und Länder, tatsächlich die Möglichkeit hat, Mitarbeitende auf eine Stippvisite bei den Antragssteller*innen vorbeizuschicken. Eine kurze Begehung, ein freundliches Gespräch, eine Tasse Kaffee – und der Antrag steht auf stabilen Säulen.

Unsere Empfehlung lautet daher immer und unbedingt: Wenden Sie sich für die Förderung Ihrer Dachbegrünung immer zuerst an Ihre Kommune.

Regionale Förderung für Dachbegrünung in NRW

Um Ihnen einen Eindruck davon zu verschaffen, was Sie erwartet, möchten wir ein Förderprogramm vorstellen, mit dem unsere Kundschaft bereits gute Erfahrungen gemacht haben: die GRÜNDACH.FÖRDERUNG der Zukunftsinitiative KLIMA.WERK in der Emscherregion.

Eine Förderung erhalten hier Eigentümer*innen im „Einzugsgebiet des Wasserwirtschaftsverbandes Emscher“ – einer Region in einer der einwohnerstärksten Gegenden Nordrhein-Westfalens, die sich entlang der schönen Emscher von Marxloh im Westen bis hin in die südöstlichen Gebiete von Dortmund zieht.

Gefördert wird mit einem Betrag von 50 Euro pro begrüntem Quadratmeter Dach; also 900 Euro für die deutsche Standardgarage mit ihren Maßen von 3 x 6 Metern. Der Antrag selbst kann bequem und ganz ohne Behördengang im Webportal von KLIMA.WERK gestellt werden. Es ist lediglich eine einmalige Anmeldung erforderlich.

Die Alternative zur Förderung für Dachbegrünung: Steuerbonus

Wenn Sie partout nicht auf staatliche Unterstützung zurückgreifen möchten, können Sie dennoch Geld sparen. Denn es gilt: Wer keine Förderung für eine Dachbegrünung in Anspruch nimmt, kann die Kosten von der Steuer absetzen.

Dabei ist es nicht notwendig, ihr neues Gründach von Sachverständigen prüfen zu lassen. Allerdings müssen Sie sich dazu verpflichten, beim Aufbau Ihrer Dachbegrünung genau die Auflagen einzuhalten, die auch für die Beantragung einer Förderung in Ihrer Region notwendig sind.

Ob der Steuerbonus der Förderung vorzuziehen ist, hängt einzig und allein von Ihrer Steuerlast ab. Nur Menschen mit einem sehr hohen Steueraufwand fahren hier tatsächlich besser. Sollten Sie dagegen einfach vergessen haben, einen Förderantrag zu stellen, bietet Ihnen der Steuerbonus eine probate Möglichkeit, doch noch ein paar Euro zu sparen.

Lesetipp: Dachbegrünung Schritt für Schritt – So geht’s

Noch mehr Geld sparen mit Dachbegrünung: Reduzierte Niederschlagswassergebühren

Apropos Sparen: Eine letzte Möglichkeit haben wir noch für Sie: Als Hausbesitzer*in ist Ihnen sicher bekannt, dass Sie sogenannte Niederschlagswassergebühren an Ihre Kommune abführen. Denn durch die Versiegelung von Flächen durch Beton wird aus Regenwasser rasch Abwasser – und um dessen Aufbereitung kümmert sich die Stadt.

Aber wussten Sie auch, dass begrünte Dächer als unversiegelte Flächen zählen können? Das ist zumindest dann der Fall, wenn sie Wasser speichern und nach und nach an Ihre Bepflanzung abgeben, zum Beispiel durch eine Drainageschicht.

Leider kocht jede Stadt für die Berechnung der Niederschlagswassergebühren ihr eigenes Süppchen. Wie hoch der reduzierte Betrag für Sie schlussendlich ausfällt, können wir Ihnen deshalb nicht verbindlich verraten.

Daher als Tipp: Nehmen Sie nach Fertigstellung Ihrer Dachbegrünung unbedingt Kontakt zur für Sie zuständigen Behörde auf und beantragen Sie dort eine Reduzierung Ihrer Niederschlagswassergebühren.

Unser Fazit zu Förderungen: Dachbegrünung muss nicht teuer sein

Gehen wir das Wichtigste noch einmal durch: Für extensive Dachbegrünungen existieren kaum Auflagen; diejenigen, die es gibt, haben ihre Berechtigung. Förderprojekte für Gründächer existieren dagegen reichlich. Am besten fahren Sie hier mit einer regionalen oder kommunalen Förderung, denn dort ist die Antragstellung meist unkompliziert und der gezahlte Betrag ein Bonus und kein Kredit.

Selbst langfristig hilft Ihnen Ihr Gründach dabei, Geld auf der Habenseite zu verbuchen. Etwa durch eingesparte Niederschlagswassergebühren und ganz einfach, weil es den Wert Ihres Hauses steigert.

Sollten Sie jetzt noch Fragen rund um Ihre persönliche Dachbegrünung haben oder über einen Fachbegriff in Ihrem Förderantrag stolpern? Melden Sie sich gerne bei uns. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.